Der Verlust der Arbeitskraft oder grundlegender Fähig-
keiten birgt ein hohes finanzielles Risiko. Zur Absiche-
rung bieten sich insbesondere die vier folgenden An-
sätze an:
  • Die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • die schwere Krankheiten-Vorsorge (Dread Disease Versicherung),
  • die Grundfähigkeitsversicherung und
  • die Unfallversicherung.
In Deutschland scheidet aufgrund von Krankheit und Unfall jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor Erreichen des Rentenalters aus seinem Beruf aus. Die Rentenreform des Jahres 2000 brachte erhebliche Einschnitte bei der gesetzlichen Versorgung im Fall der Erwerbsminderung mit sich. Für alle nach dem ersten Januar 1961 Geborene wurde die Berufsunfähigkeits-
rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgeschafft. Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurde ersetzt durch die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente.

Mit der neuen Regelung ist es auch unerheblich, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann; es kommt ausschließlich darauf an, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann. Doch nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente wurde gesenkt, gleichzeitig wurden die Anspruchsvoraus-
setzungen erheblich angehoben. Ein Anspruch besteht nur, wenn in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ununterbrochen und insgesamt fünf Jahre lang Beiträge zur GRV gezahlt wurden.

Keinesfalls also erhält jeder, bei dem theoretisch die Voraussetzungen dafür vorliegen, auch tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente.

Private Vorsorge ist deshalb dringend notwendig. Welche Form der Absicherung für Sie geeignet ist, lässt sich am Besten in einem persönlichen Gespräch erörtern.


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