Die Behebung von Glasschäden kann sehr teuer werden.

Vor diesen Kosten sind Sie nur durch eine Glasver-
sicherung umfassend geschützt, die oft als Ergän-
zung zur Hausratversicherung gewählt wird.


Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn es sich bei der betroffenen Verglasung um einen Hausratgegenstand handelt (z.B. Mobiliarverglasung) und der Schaden durch eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer oder Sturm) entstanden ist.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt hingegen nur für Gebäudebestandteile (z.B. Fensterverglasung) und ebenfalls nur für versicherte Gefahrereignisse.

Die Privat-Haftpflichtversicherung wiederum leistet nicht für Schäden an Verglasungen, die zu den gemieteten Räumen gehören. Gegen Schäden durch Glasbruch, der meist durch eigene Unachtsamkeit verursacht ist, bietet daher nur eine Glasversicherung umfassenden Schutz.


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