Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien, eine einfache und schnelle Leistungsregulierung, einfache Annahmemöglichkeiten und ein wesentlich größerer versicherbarer Personen-
kreis. Die Leistungsdefinition ist einfach und für Jeder-
mann verständlich. Und: Der Beitrag ist gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich geringer.

Als eine Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich die Grundfähigkeitsversicherung für be-
stimmte Personenkreise an. Sinnvoll ist der Abschluss insbesondere für Nicht-Erwerbstätige (z. B. Studenten, Hausfrauen/-männer, auch Kinder und Jugendliche) sowie für Gruppen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kostenintensiv oder aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich ist.

Bei der Grundfähigkeitsversicherung tritt der Leistungs-
fall ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten infolge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen. Bei ihr wird der Verlust der kör-
perlichen Fähigkeiten wie z.B. Laufen, Sehen, Sprechen versichert. Ausgangspunkt der Absicherung ist jedoch nicht, ob und in welchem Umfang jemand noch berufs-
tätig sein kann, sondern nur, ob jemand infolge von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzungen nicht mehr über bestimmte Grundfähigkeiten verfügt. Diese sind:

Stufe A: sehen, sprechen und hören, sich orientieren, Hände gebrauchen, gehen.
Stufe B: Treppen steigen, knien und bücken, sitzen, stehen, greifen, Arme bewegen, heben und tragen, Auto fahren

Die Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung auf einen Blick:
  • Als Risikoprodukt vergleichsweise günstig.
  • Monatliche Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten.
  • Ideale Absicherung für Kinder ab 6 Jahre.
  • Leistungsfall auch bei weiterer Berufsausübung.
  • Transparente Beurteilungskriterien.
Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie gleichwohl nur bedingt sein: Werden Sie berufsunfähig, ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, erhalten Sie keine Leistung.

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