Die private Unfallversicherung dient der Deckung von körperlichen oder geistigen Schäden, die in Folge eines Unfalls eintreten. Sie gewährt Ihnen im Versicherungs-
fall u. a. Ansprüche auf Zahlungen für Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen. Ohne eine private Unfall-
versicherung sind Sie im Ernstfall schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet.

Eine private Unfallversicherung sollte unter folgenden Aspekten abgeschlossen werden:

Absicherung des finanziellen Risikos, das entsteht, wenn ein Unfall zur Invalidität führt und nicht durch eine gesetzliche Unfallversicherung gedeckt ist.

Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzah-
lung oder einer Rentenzahlung im Falle einer Unfall-
invalidität den Verlust der Arbeitskraft. Moderne Unfallversicherungen leisten auch bei Vergiftungen, Infektionen und vielen anderen früher nicht als Unfall geltenden Ereignissen. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung genau auf ihre Bedürfnisse eingehen kann und nur das versichert wird, was nicht anderweitig abgedeckt werden kann.

Natürlich sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf an Ihrer individuellen privaten und beruflichen Situation ausrich-
ten. Allerdings sollten Sie die Grundinvaliditätssumme nicht zu gering wählen. Als Richtwert können Sie vier bis fünf Jahresgehälter ansetzen.

Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufs-
unfähigkeitsversicherung, denn nur selten entsteht eine Berufsunfähigkeit durch Unfallfolgen. Diese Versiche-
rung ist daher vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z.B. Kinder oder Personen mit Vorerkrankungen).


E-Mail: service@tck-finanzmanagement.de