Die klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen unterscheiden sich grundsätzlich durch zwei Anlageformen.

Bei der Lebensversicherung wird am Ende eine Summe ausgezahlt. Immer ist eine Todesfallsumme mitversichert.

Eine Rentenversicherung dagegen kann mit und ohne Todesfallschutz abgeschlossen werden; am Ende wählen Sie zwischen Rente und Einmal-
zahlung (Kapitalwahlrecht).


Daher bietet die Rentenversicherung ohne Todesfall-
schschutz bei gleichem Beitrag in der Regel höhere Ablaufleistungen als eine Lebensversicherung.

In beiden Versicherungsvarianten zahlen Sie entweder über eine bestimmte Laufzeit regelmäßig einen Beitrag ein, oder Sie zahlen zu Beginn des Vertrages eine einmalige Summe. Während der Laufzeit werden Ihre Beiträge, abzüglich der Anteile für die Risikoab-
sicherung und Verwaltungskosten, gewinnbringend angelegt.

Eine private Rentenversicherung ist ein Vorsorge-
produkt der 3. Schicht. Bei der Rente wird lediglich der Ertragsanteil besteuert. Bei Rentenbezug ab einem Alter von 65 Jahren sind z.B. nur 18% der Rente steuerpflichtig. Wird alternativ eine Kapitalabfindung gewählt, ist nur der hälftige Ertrag zu versteuern, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Die angebotenen Produkte unterscheiden sich in Ihrer Tarifgestaltung und Anlageform erheblich, wie z.B.:
  • Kapital-Lebens- bzw. -Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung
  • Fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung – wahlweise mit Garantieleistung
  • With-Profit-Policen mit Glättungsverfahren „Smoothing“ und Bonusverzinsung
  • Investment-linked-Policen mit hoher Aktienquote und „Smoothing“
Je nach Tarif können folgende Zusatzversicherungen eingeschlossen werden:
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Leistung im Pflegefall
  • Todesfallleistung bzw. Witwenrente
Zuzahlungs-, Entnahme-, und Beleihungsmöglichkeiten sowie Regelungen im Todesfall unterscheiden sich je nach Produkt erheblich.


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