Die Rürup-Rente ist eine Privatversorgung der 1. Schicht (Basisversorgung). Sie wendet sich insbesondere an Freiberufler und andere Selbständige, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen.

Da viele Selbstständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können sie, indem sie die Rürup-Rente abschließen, nun ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen.

Jeder Steuerzahler kann mit einem Sparbeitrag hierzu seine Steuerlast senken, da die Beiträge zu 66% (2008) steuerlich abzugsfähig sind. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit erhöht sich schrittweise auf 100% im Jahr 2025. Es können jährlich bis zu € 20.000 (Verheiratete € 40.000) steuermindernd in eine Rürup-Rente investiert werden. Dieser Höchstbetrag reduziert sich um die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung inkl. Arbeitgeberanteil.

Mit der Rürup-Rente können die Steuern jährlich bis zu etwa € 6.000 (Verheiratete € 12.000) gesenkt werden, wobei sich dieser Betrag jährlich weiter erhöht. Die Rente ist nachgelagert analog der gesetzlichen Renten-
versicherung zu versteuern, wobei der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2008 nur 56% beträgt. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich für Erstrentner bis zum Jahr 2040 jedoch auf 100%. Es gilt:
  • Flexible Zuzahlungen sind jederzeit möglich
  • Zusatzversicherungen sind optional (Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente)
  • Rentenbeginn ab dem Alter von 60 Jahren möglich
  • Keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher)
Die Rürup-Rente (Basis Rente) ist vor allem für Selbst-
ständige gedacht, die ansonsten für ihre Beitrags-
zahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleich-
terung erwarten könnten. Daher ist sie in ihrem Konzept der gesetzlichen Rente nahe verwandt.

Die Basisrente darf nicht auf eimal, also in einer Sum-
me, ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Raten - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren. Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Wird eine Hinterbliebenenversorgung mitabgeschlossen, gilt diese nur für den Ehepartner der versicherten Person. Auch eine Berufsunfähigkeits- versicherung kann gegen Mehrkosten steuersenkend eingeschlossen werden.

Die Rürup-Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden, kann aber im Gegenzug auch nicht gepfändet werden.


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