Mit sicheren Rentenleistungen in die Zukunft! Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung der 2. Schicht. Der nachfolgend genannte Personenkreis ist direkt (unmittelbar) förderberechtigt:
Die Funktionsweise:
Sofern ein Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens in einen Riester-
vertrag eingezahlt wird, erhält ein Förderberechtigter eine Grundzulage von 154 €. Darüber hinaus kann ein Ehegatte je Kind 185 € Kinderzulage beantragen. Sie erhöht sich für alle ab 2008 Geborene auf 300 €. Der maximal geförderte Gesamtbeitrag beträgt 2.100 € pro Jahr, wofür zusätzliche Steuervorteile realisiert werden können.
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag ein-
bringt, erhält die volle Zulage. Wer den Mindesteigen-
beitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage). Es gilt:
gen und Steuervorteilen, sind alle Vorsorgeangebote, die den Prüfstempel der "Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte" tragen. Zu den geförderten Anlageformen zählen:
E-Mail: service@tck-finanzmanagement.de
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
Die Funktionsweise:
Sofern ein Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens in einen Riester-
vertrag eingezahlt wird, erhält ein Förderberechtigter eine Grundzulage von 154 €. Darüber hinaus kann ein Ehegatte je Kind 185 € Kinderzulage beantragen. Sie erhöht sich für alle ab 2008 Geborene auf 300 €. Der maximal geförderte Gesamtbeitrag beträgt 2.100 € pro Jahr, wofür zusätzliche Steuervorteile realisiert werden können.
Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag ein-
bringt, erhält die volle Zulage. Wer den Mindesteigen-
beitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage). Es gilt:
- der Rentenbezug ist ab dem Alter von 60 Jahren möglich
- die Rente ist vollständig steuerpflichtig
- keine Verwertung bzw. Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher)
- bis zu 30% Kapitalauszahlung möglich
- im Todesfall ist eine vollständige Übertragung inkl. Zulagen auf einen hinterbliebenen Ehegatten und Kinder bis 25 Jahre möglich
gen und Steuervorteilen, sind alle Vorsorgeangebote, die den Prüfstempel der "Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte" tragen. Zu den geförderten Anlageformen zählen:
- betriebliche Altersversorgung (Pensionszusage/Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds)
- klassische konventionelle Rentenversicherungen
- fondsgebundene Rentenversicherungen
- klassische konventionelle Sparpläne und Fonds-Sparpläne (nur zertifizierter Fondssparplan)
E-Mail: service@tck-finanzmanagement.de