In den letzten Jahren sind die Leistungen der gesetz-
lichen Krankenversicherung immer mehr gekürzt worden. Auch wer nicht vollständig in die Private Krankenkasse wechseln kann, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann einzelne Risiken zusätzlich privat absichern. Empfehlenswert vor allem für freiwillig oder pflicht- versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die private Krankenzusatzversicherung erlaubt GKV-Versicherten die Behandlung wie ein Privatpatient. Sie ist somit eine Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse. Vor allem bei Zahnersatz und Krankengeld gilt: Wer sich nicht mit der Regelversorgung begnügen will, kann sich so privat absichern.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können mit einer privaten Zusatzversicherung die Grundversorgung der GKV in folgenden Bereichen ergänzen:

Ambulant

Kostenerstattung für Heilpraktiker, Heil- und Hilfsmittel

Zahn

Zahnersatzleistung für Brücken, Kronen, Inlays sowie Zahnreinigung und Parodontosebehandlung

Stationär

1- oder 2-Bettzimmer und privatärztliche Behandlung

Darüber hinaus kann mit einer Krankentagegeldver-
sicherung die finanzielle Versorgung im Krankheitsfall bis zur Höhe des Nettoeinkommens abgesichert werden. Sowohl Leistungshöhe als auch Karenzzeit lassen sich individuell vereinbaren. Zudem kann ein Kranken-
haustagegeld vereinbart werden, um z.B. den gesetz-
lichen Eigenanteil am Krankenhaustagessatz abzu-
decken.



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