Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicher-
ten sind in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat gegen das Krankheitsrisiko versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

Bei stationärer Pflege zahlt die gesetzliche Pflegeversi-
cherung für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge. Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung ebenfalls nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Vorsicht: Hoher gesetzlicher Eigenanteil

Die monatlichen Kosten für die stationäre Pflege kön-
nen mit Unterkunft und Verpflegung je nach Pflege-
einrichtung etwa € 3.500 bis € 5.000 pro Monat betra-
gen. Die soziale Pflegeversicherung (bzw. gesetzliche Pflegevorsorge) übernimmt jedoch nur einen Teil der Kosten im Pflegefall. Im Pflegefall muss bis zu 1.850 € pro Pflegeplatz Zuzahlung als Eigenanteil selbst aus eigenen finanziellen Mitteln getragen werden.

Die private Pflegeversicherung ist ein wichtiger Be-
standteil der Grundsicherung. Sie bietet den Betroffenen und den Familienangehörigen eine verlässliche Entlas-
tung und Unterstützung im Pflegefall.



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