Bei der privaten Krankenversicherung ist für jeden Ver-
sicherten ein eigener Beitrag zu zahlen. Dessen Höhe hängt vom Alter, dem Geschlecht, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand der versicherten Person ab. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsab-
schlusses. Die Beiträge werden nach versicherungs-
mathematischen Grundsätzen berechnet und risiko-
gerecht erhoben. Der Leistungsumfang der Versicherung kann durch die Wahl des Tarifs frei bestimmt werden. Die private Krankenversicherung setzt sich aus fünf wichtigen Elementen zusammen:

Ambulante Leistungen

Im ambulanten Tarif werden die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel (wie z.B. Massagen oder Fango) und Hilfsmittel (wie z.B. Sehhilfen oder Hörgeräte) erstattet.

Stationäre Leistungen

Der stationäre Tarif deckt die Kosten, welche durch Unterkunft, Pflege und Behandlung beim Krankenhaus-
aufenthalt entstehen. Sie haben die Wahl, sich für eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung, oder für die Unterbringung im Mehr-Bett-Zimmer mit der Behandlung durch einen Stationsarzt zu entscheiden.

Leistungen im Zahnbereich

Im Zahn-Tarif werden die Kosten für Zahnbehandlung, Kiefer-Orthopädie (z.B. Zahnspange) und Zahnersatz übernommen. Bei der Zahnbehandlung besteht die Wahl einer Erstattung zwischen 70% und 100% beim Zahn-
ersatz, sowie der Kieferorthopädie liegt diese zwischen 40% und 90%.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld sichert den Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall ab. Das Krankentagegeld sollte in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens abgesichert werden; eine Überversicherung ist nicht möglich.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 1995 eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In der privaten Krankenversicherung ergibt sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (1,7% des Bruttoeinkommens) darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung ist analog zur Krankenversicherung geregelt.


E-Mail: service@tck-finanzmanagement.de